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Bewilligungen und Support

Die Abteilung Bewilligungen und Support erstellt Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen für Medizinalpersonen und Gesundheitsberufe im ambulanten Bereich sowie für medizinische Ferndienstleistungen und Laboratorien. Zudem führt sie das Krebsregister beider Basel.

Jahresbericht des Krebsregister beider Basel

Das Krebsregister beider Basel wertet regelmässig die erfassten Daten zu Krebserkrankungen in den beiden Basel aus und publiziert einen Jahresbericht. Die Daten fliessen auch in schweizerische und internationale Statistiken zur Krebshäufigkeit ein.

Zum Jahresbericht des Krebsregisters beider Basel

Neue Zulassungssteuerung von Ärztinnen und Ärzten im Kanton Basel-Stadt

Per 1. Juli 2025 ist in Basel-Stadt eine neue Verordnung über die ambulante Zulassungssteuerung in Kraft getreten. Sie regelt die Zulassung ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzten und legt in fünf Fachgebieten Höchstzahlen fest.

Vorgaben des Bundes

Die Höchstzahlenverordnung des Bundes überträgt den Kantonen die Aufgabe, das ambulante Versorgungsangebot für Ärztinnen und Ärzte bedarfsgerecht zu regulieren, indem sie in bestimmten medizinischen Fachgebieten und Regionen Höchstzahlen festlegen. So soll die Anzahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte beschränkt werden. Sie musste von allen Kantonen spätestens bis zum 1. Juli 2025 umgesetzt werden. Die Berechnungsgrundlage, die sogenannten Versorgungsgrade, wurden dafür vom Bund revidiert.

In fünf Fachgebieten gelten im Kanton Basel-Stadt Höchstzahlen (Bild: Adobe Stock)

Der Kanton Basel-Stadt hat im Jahr 2025 die neuen Bundesvorgaben für die ambulante Zulassungssteuerung umgesetzt, gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft. Die entsprechenden Verordnungen über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH) sind per 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Die beiden Kantone sehen neu in fünf medizinischen Fachgebieten eine Zulassungsbeschränkung vor.

Fünf Fachgebiete sind reguliert

Die VZH legt in Ergänzung zu den Bestimmungen des kantonalen Gesundheitsgesetzes (GesG) das formelle Zulassungsverfahren fest. So werden die Bearbeitungsfrist und Meldepflichten bestimmt. Zudem werden die Höchstzahlen, die gemäss der Methodik der bundesrechtlichen Höchstzahlenverordnung berechnet werden, im Anhang der VZH verankert. Aktuell bestehen im Kanton Basel-Stadt für fünf von insgesamt 45 ärztlichen Fachgebieten Höchstzahlen. Bei den regulierten Fachgebieten handelt es sich um

  • Angiologie
  • Handchirurgie
  • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates
  • Oto-Rhino-Laryngologie sowie
  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.

Die Höchstzahl ist in sogenannten Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angegeben. Als Vollzeittätigkeit gilt eine Tätigkeit während 10 Halbtagen pro Woche. Eine OKP-Zulassung kann in den regulierten fünf Fachgebieten nur erteilt werden, wenn die Höchstzahl nicht erreicht ist.

Ausnahmen sind vorgesehen

Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung sieht die VZH Ausnahmen von den Höchstzahlen vor. So werden Praxisübernahmen privilegiert (z.B. bei Pensionierung). Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Praxis an die wunschgemässe Nachfolge übergeben werden kann. Sinngemäss gilt diese Regelung auch für vorübergehende Vakanzen in Betrieben. Zudem kann bei Bedarf ärztlichen Subspezialisierungen Rechnung getragen werden. In solchen Fällen kann die Zulassung auch dann erteilt werden, wenn die Höchstzahl erreicht ist.

Ablösung einer früheren Verordnung

Im Kanton Basel-Stadt wird mit der Einführung der VZH die seit 1. April 2022 bestehende Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich mit acht regulierten Fachgebieten abgelöst. Der Bund hatte in einer Übergangsphase von 2021 bis 2025 eine vorgezogene Steuerung aufgrund kantonaler Daten ermöglicht.

Link zur Verordnung

Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen von ambulanten Leistungserbringern

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die per 1. Juli 2025 in Kraft getretene kantonale Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen von ambulanten Leistungserbringern (VZH) vollzieht die bundesrechtlichen Regelungen zur krankenversicherungs-rechtlichen Zulassung von Leistungserbringern im Kanton Basel-Stadt.

Ausgangslage

Das nationale Parlament und der Bundesrat haben in den Jahren 2020 und 2021 neue Regelungen für die Zulassung von ambulanten Leistungserbringern zur Abrechnung von Leistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erlassen. Mit der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen wird gewährleistet, dass von den betreffenden Gesundheitsfachpersonen qualitativ hochstehende und zweckmässige Leistungen erbracht werden.

Zulassungssteuerung von Ärztinnen und Ärzten im OKP-Bereich

Art. 55a des Krankenversicherungsgesetzes KVG verpflichtet die Kantone, die OKP-Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zu steuern und zu diesem Zweck Höchstzahlen festlegen. Die Zulassungssteuerung wurde vor dem Hintergrund der hohen Ärztedichte sowie des Anstiegs der ambulanten ärztlichen Kosten eingeführt.

Der Bereich Bewilligungswesen in Zahlen

Anzahl Berufs­ausübungs­bewilligungen (BAB) im Kanton Basel-Stadt:
Entwicklung

Medizinal- oder Gesundheits­fachpersonen, die im Kanton Basel-Stadt in eigener fachlicher Verantwortung tätig werden möchten, benötigen eine Berufs­ausübungs­bewilligung des Gesundheits­departementes.

Total (in Praxen und im Spital)

Davon neu im Berichtsjahr

Anzahl Berufs­ausübungs­bewilligungen (BAB) im Kanton Basel-Stadt:
Tätigkeitsbereiche

Medizinal- oder Gesundheits­fachpersonen, die im Kanton Basel-Stadt in eigener fachlicher Verantwortung tätig werden möchten, benötigen eine Berufs­ausübungs­bewilligung des Gesundheits­departementes.

Total (in Praxen und im Spital)

Anzahl Berufs­ausübungs­bewilligungen in Praxen und Betrieben tätige Medizinal- und Gesundheits­fachpersonen

Anzahl Berufs­ausübungs­bewilligungen im Spital tätige Medizinal- und Gesundheits­fachpersonen

Anzahl BAB für Ärztinnen und Ärzte

Anzahl BAB für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Anzahl BAB für Apothekerinnen und Apotheker

Anzahl BAB für Physio­therapeutinnen und Physio­therapeuten

Anzahl BAB für Pflegefach­personen

Anzahl BAB für Psycho­therapeutinnen und Psycho­therapeuten

Anzahl Betriebs­bewilligungen Apotheken

Wer eine Apotheke im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (zum Beispiel einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchte, benötigt eine Betriebsbewilligung des Gesundheitsdepartements.

Anzahl Betriebs­bewilligungen Drogerien

Wer eine Drogerie im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (zum Beispiel einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchte, benötigt eine Betriebsbewilligung des Gesundheitsdepartements.