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Hoheitliche Funktionen

Hoheitliche Funktionen sind Aufgaben, welche die Behörden übernehmen müssen, weil das Gesetz dies vorschreibt. Die Medizinischen Dienste sind gesetzliche Aufsichtsbehörde für verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens im Kanton Basel-Stadt.

Aufbereitung von Medizinprodukten

Der Pharmazeutische Dienst ist innerhalb der Medizinischen Dienste angesiedelt und wird von der Kantonsapothekerin geleitet. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, die eidgenössischen und kantonalen Gesetze im Heilmittelbereich zu vollziehen.

Gut zu wissen

Als «Medizinprodukte» gelten vor dem Gesetz alle Produkte, einschliesslich Instrumente, Apparate, Geräte, In-vitro-Diagnostika, Software, Implantate, Reagenzien, Materialien und andere Gegenstände oder Stoffe, die für die medizinische Verwendung bestimmt sind oder angepriesen werden und deren Hauptwirkung nicht durch ein Arzneimittel erreicht wird.
(Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/422/de)

Als «Aufbereitung» gilt vor dem Gesetz jedes Verfahren, dem ein gebrauchtes Produkt unterzogen wird, damit es sicher wiederverwendet werden kann; zu diesem Verfahren gehören Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und ähnliche Verfahren, insbesondere das Verpacken, der Transport und die Lagerung sowie Prüfung und Wiederherstellung der technischen und funktionellen Sicherheit des gebrauchten Produkts.
(Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/552/de)

Im Einsatz für die Patientensicherheit

Die Kantonsapothekerin inspiziert Betriebe, die Umgang mit Heilmitteln haben. Die Kantone sind beispielsweise zuständig für die Überwachung der Instandhaltung und der Aufbereitung von Medizinprodukten bei den anwendenden Fachpersonen und in den Gesundheitseinrichtungen, mit Ausnahme der Spitäler, die in die Zuständigkeit der Swissmedic fallen. Kontrolliert wird, ob Medizinprodukte, die zum mehrfachen Gebrauch bestimmt sind, gemäss den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien aufbereitet werden. Als Stand von Wissenschaft und Technik gilt die Schweizerische Gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic. Gesundheitseinrichtungen (wie z.B. Arztpraxen) können ihre Medizinprodukte entweder bei zertifizierten Anbietern aufbereiten lassen, Einwegprodukte verwenden oder ihre Medizinprodukte selbst aufbereiten.

Strategisches Vorgehen

Die Auswahl der zu kontrollierende Betriebe erfolgt risikobasiert. So müssen gemäss Epidemienverordnung Praxen, die im Bereich Neuro- oder Kieferchirurgie, Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde tätig sind, zur Verringerung des Übertragungsrisikos aller Formen der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, einer beim Menschen sehr selten auftretenden, tödlich verlaufenden Hirnerkrankung, höhere Anforderungen an die Sterilisation der Medizinprodukte erfüllen. Dies gilt ebenfalls für Praxen, die Endoskope verwenden, bei denen es bei unsachgemässer Aufbereitung vermehrt zu Infektübertragungen kommen könnte.

Inspektionsablauf

Inspektionen werden bei den Betrieben angemeldet und nach einem öffentlich zugänglichen Inspektionsprotokoll durchgeführt. Nach der Inspektion müssen festgestellte Mängel je nach Schweregrad per sofort oder innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden. Es ist vorgesehen, dass alle Betriebe in Basel-Stadt periodisch alle drei bis fünf Jahre inspiziert werden.

Resultate der Inspektionen

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass durch die behördliche Kontrolltätigkeit vielfach eine Verbesserung der Aufbereitungsqualität durch Umsetzung von Massnahmen im Bereich nicht adäquater Räumlichkeiten und Prozesse erreicht werden konnte. Die regelmässige Weiterbildung der im Betrieb mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betrauten Mitarbeitenden ist dabei ein entscheidender Faktor zur Verbesserung der Hygiene.

Der Bereich Hoheitliche Funktionen in Zahlen

Damit eidgenössische und kantonale Gesetze und Verordnungen im Gesundheitswesen Basel-Stadt eingehalten werden, führen der Kantonsarzt, die Kantonszahnärztin und die Kantonsapothekerin regelmässig Inspektionen durch, zum Beispiel in (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken, Drogerien, Spitälern und anderen Betrieben.

Inspektionen

72

in Gesundheitseinrichtungen (Apotheken, Drogerien, Spitäler, Praxen)

Inspektionen

2

in anderen Betrieben mit Heilmitteln (z.B. Kosmetik­studios)