Hoheitliche Funktionen
Hoheitliche Funktionen sind Aufgaben, welche die Behörden übernehmen müssen, weil das Gesetz dies vorschreibt. Die Medizinischen Dienste sind gesetzliche Aufsichtsbehörde für verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens im Kanton Basel-Stadt.
Der Pharmazeutische Dienst inspiziert Kosmetikbetriebe
In den letzten Jahren haben die Medien vermehrt über schwere Komplikationen in Kosmetikinstituten nach Filler- und Botox-Injektionen berichtet. Gleichzeitig wird die Faltenbehandlung mit diesen Produkten in den sozialen Netzwerken beworben und als unproblematisch dargestellt. Hier kommt eine der Aufgaben des Pharmazeutischen Dienstes zum Tragen: die Kontrolle des Umgangs mit Arzneimitteln und Medizinprodukten im Kanton Basel-Stadt. Diese Aufgabe führt ihn auch in Betriebe für kosmetische Behandlungen.

Ablauf einer Inspektion in einem Kosmetikstudio
Eine Kontrolle beginnt meist mit einer Meldung einer geschädigten Kundin oder eines geschädigten Kunden. Manchmal macht auch eine andere Behörde eine Verdachtsmeldung. Beispielsweise entdeckt das Amt für Wirtschaft und Arbeit während einer Schwarzarbeitskontrolle verdächtige Produkte. Darauf sammelt der Pharmazeutische Dienste im Internet und auf Social-Media-Plattformen weitere Hinweise zu Verstössen und deren Schweregrad. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft prüft der pharmazeutische Dienst anschliessend, ob eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt ist. Sobald ein Durchsuchungsbefehl vorliegt, macht er mit Unterstützung der Polizei eine unangemeldete Kontrolle. Während der Hausdurchsuchung werden die Personalien aller Anwesenden erfasst, und es werden sämtliche Räume, Schränke und Schubladen inspiziert. Vorhandene Filler- und Botox-Produkte werden sichergestellt, fotografiert und schriftlich dokumentiert. Stellt der Pharmazeutische Dienst fest, dass die Produkte nicht konform sind oder dass deren Anwendung aufgrund fehlender Qualifikation der Anwenderinnen und Anwender unzulässig ist, beschlagnahmt er die Produkte. Zudem leitet er weitere rechtliche Schritte ein, wie etwa die Überweisung an die Staatsanwaltschaft für ein Strafverfahren.
Botox und Filler in Kosmetikstudios werden auch künftig vermehrt kontrolliert
Unsachgemässe Botox- und Filler-Anwendungen kommen in der ganzen Schweiz vor. Deshalb haben die Kantone zusammen mit Swissmedic eine gesamtschweizerische Schwerpunktaktion ins Leben gerufen. Dabei wurden 2024 insgesamt 82 Kliniken, Arztpraxen und Kosmetikinstitute inspiziert. In Basel-Stadt waren zwei Kosmetikstudios betroffen. Es kam in einem Fall zu einem Strafbefehl, und es wurde eine Geldstrafe und eine Busse ausgesprochen. Die beschlagnahmten Produkte wurden eingezogen und vernichtet.
Die Kantone stellten bei ihrer schweizweiten Kampagne fest, dass in 55 Prozent der inspizierten Betriebe die Anwenderinnen und Anwender nicht über die fachliche Qualifikation zur Anwendung von Fillern verfügten. 93 Prozent der unzulässigen Anwendungen fanden in Kosmetikstudios statt. Aufgrund dieser Resultate haben die Kantone und Swissmedic die schweizweite Schwerpunktaktion für 2025 verlängert. Dabei haben sie sich spezifisch auf Kosmetikstudios konzentriert. Swissmedic wird die Resultate der Folgeaktion Anfang 2026 kommunizieren.
Auch in den folgenden Jahren wird der Pharmazeutische Dienst Basel-Stadt die Anwendung von Botox und Fillern in Kosmetikstudios vermehrt kontrollieren. Ziel ist es, illegale Praktiken zu unterbinden und die Sicherheit der Kundinnen und Kunden zu gewährleisten.
Was viele über Botox und Filler nicht wissen
Bei Botox handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das ausschliesslich von Ärztinnen und Ärzten verabreicht werden darf. Filler gelten als Medizinprodukte und müssen die Vorgaben der Medizinprodukteverordnung (MepV) erfüllen. Da Filler etwa 6 bis 18 Monaten im Körper verbleiben, dürfen sie nur von Ärztinnen und Ärzten oder von diplomierten Pflegefachpersonen mit entsprechender Weiterbildung angewendet werden. Der Arzt oder die Ärztin muss die Anwendung durch die Pflegefachperson kontrollieren.
In vielen Kosmetikstudios werden diese Produkte jedoch von nicht-qualifiziertem Personal verabreicht. Bei unsachgemässer Injektion kann dies zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden wie z.B. Nervenschädigungen, Infektionen oder Absterben des Gewebes führen.
Rechtsgrundlage und Aufsichtsbehörde
Das Heilmittelgesetz (HMG) und die entsprechenden Verordnungen (z.B. Medizinprodukteverordnung MepV) regeln den Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die kantonale Aufsicht über die Heilmittel liegt bei der Kantonsapothekerin. Sie sorgt dafür, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Swissmedic ist für die Zulassung von Arzneimitteln in der Schweiz verantwortlich. Nur zugelassene Produkte dürfen in der Schweiz vertrieben werden. Filler benötigen als Medizinprodukte zwar keine Swissmedic Zulassung, müssen aber die Anforderungen der europäischen Medizinprodukteregulierung erfüllen. Gesetzesverstösse können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Der Bereich Hoheitliche Funktionen in Zahlen
Damit eidgenössische und kantonale Gesetze und Verordnungen im Gesundheitswesen Basel-Stadt eingehalten werden, führen der Kantonsarzt, die Kantonszahnärztin und die Kantonsapothekerin regelmässig Inspektionen durch, zum Beispiel in (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken, Drogerien, Spitälern und anderen Betrieben.
Inspektionen
41
in Gesundheitseinrichtungen (Apotheken, Drogerien, Spitäler, Praxen)
Inspektionen
2
in anderen Betrieben mit Heilmitteln (z.B. Kosmetikstudios)
